Infos zur Abrechnung

Hinweise zur Kostenübernahme:

Sollte eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein, so wird nach dem ersten Termin der Heil- und Kostenplan von der Praxis bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht. Dadurch wird vor dem Behandlungsbeginn sichergestellt, dass die geplanten Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen jedoch nur die Kosten bei einer schweren Fehlstellung (KIG-Einstufung 3 bis 5). In vielen Fällen kann eine kieferorthopädische Behandlung trotzdem sinnvoll sein. Entscheiden Sie sich daraufhin ohne die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung (Selbstzahler), so wird diese wie bei Privatpatienten berechnet.

Die 80%/20% Regelung

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, so kommt hier die 80%/20%-Regelung zum Tragen.

  • Die Krankenkasse übernimmt zunächst 80% der Kosten (nicht AVL). 20% der Kosten müssen selbst bezahlt und vorgesteckt werden. Bei mehreren Kindern in kieferorthopädischer Behandlung werden für weitere Kinder 90% der Kosten sofort übernommen.
  • Nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung müssen alle Rechnungen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Das Einreichen aller Rechnungen ist mit unserer Service-Cloud ein Kinderspiel. Alle Rechnungen liegen gesammelt vor.
  • Nach Prüfung durch die Krankenkasse erhalten Sie die zuvor gezahlten Beträge zurückerstattet.

Empfehlung Dr. Anne Albers: Lassen Sie sich gleich zu Beginn für die Service-Cloud registrieren.
Sprechen Sie uns einfach an!

Hinweise zur Rechnungsstellung & Ratenvereinbarung:

Während der aktiven Behandlung erfolgt die Rechnungsstellung quartalsweise. Die offenen Forderungen sind sofort ohne Abzug zu überweisen.

Für die zusätzlichen Kosten durch die AVLs (außervertraglichen Leistungen) können Sie gerne eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren. Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an!

Hinweise zur Kostenübernahme:

Auch privat versicherten Patienten empfehlen wir den Heil- und Kostenplan vor dem Behandlungsbeginn der privaten Krankenversicherung vorzulegen. Dies muss aber vom Patienten selbst erfolgen. Die Kostenerstattung der kieferorthopädischen Leistungen können, bedingt durch den individuellen Versicherungsvertrag, je nach Vertragsinhalten und Krankenversicherung variieren. Dies können wir bei unserer Behandlungsplanung nicht berücksichtigen. Sollten geplante Positionen nicht übernommen werden, so müssen diese für ein optimales Behandlungsergebnis selbst getragen werden.

Hinweise zur Rechnungsstellung & Ratenvereinbarung:

Während der aktiven Behandlung erfolgt die Rechnungsstellung quartalsweise. Die offenen Forderungen sind sofort ohne Abzug zu überweisen. Ein Zurückhalten der Zahlung an uns bis zur Rückerstattung durch die private Krankenkasse ist nicht zulässig.

Für die zusätzlichen Kosten durch die AVLs (außervertraglichen Leistungen) können Sie gerne eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren. Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an!

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